Beraten
Deine Fragen, ob und wie etwas zulässig ist, beantworte ich ohne Stundenzähler.
Externer Datenschutzbeauftragter
Ich bin Datenschutzbeauftragter für Betriebe, die KI und Automatisierung einsetzen. Ich prüfe deine Abläufe am tatsächlichen Workflow, bevor sie live gehen, und sage dir schriftlich, ob sie tragen.
Das hängt an einer Prüfung, nicht an einer einzigen Zahl. Benennen musst du einen Datenschutzbeauftragten, wenn bei dir in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG).
Darunter kann die Pflicht trotzdem entstehen, etwa wenn eine Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung braucht (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG). Die Datenschutzaufsichtsbehörden nennen dafür unter anderem den Kundensupport mittels künstlicher Intelligenz. Dazu kommen die Fälle aus Art. 37 Abs. 1 DSGVO.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die 20-Personen-Regel zu streichen. Stand 24. September 2026: Ein Gesetzentwurf liegt nicht vor. Die Pflichten aus der DSGVO gelten unabhängig davon.
Drei Fragen als erster Anhaltspunkt
Ein Ja heißt nicht automatisch Pflicht, aber es ist ein Grund, das prüfen zu lassen.
So beschreibt Art. 39 DSGVO das Amt, und genau das bekommst du.
Deine Fragen, ob und wie etwas zulässig ist, beantworte ich ohne Stundenzähler.
Ich prüfe, ob die Regeln im Betrieb eingehalten werden, einmal im Jahr mit Bericht.
Dein Team lernt, welche Daten in welches Werkzeug dürfen und welche nicht.
Ich prüfe, ob eine nötig ist, berate dich dabei und behalte die Maßnahmen im Blick.
Für die Aufsichtsbehörde und für Menschen, die wissen wollen, was mit ihren Daten passiert.
Ich baue selbst KI-Lösungen und weiß deshalb, wo ein Workflow Daten verliert. Ich lese nicht das Datenblatt, sondern deinen Ablauf.
Ein Kurzformular von einer Seite, gern mit Screenshot oder Export des Workflows.
Welche Daten wohin fließen, welcher Anbieter sie sieht, ob mit ihnen trainiert wird, wo ein Mensch freigibt.
Schriftlich, eine Seite, mit einem klaren Ergebnis:
Dort, wo Fehler richtig teuer werden: in KI-Projekten mit hochsensiblen Daten.
Über 600 Fachkräfte habe ich als Lehrgangsleiter und Hauptreferent zu KI und Automatisierung ausgebildet. Datenschutz und EU-KI-Verordnung unterrichte ich dort selbst: von der Rechtsgrundlage bis zum fertigen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Meine Projekte laufen dort, wo Datenschutz keine Formalie ist: in Betrieben, deren Systeme Gesundheitsdaten enthalten, und für Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB entwickle ich eine KI-Infrastruktur, die vollständig lokal läuft, ohne Ausweichweg in die Cloud. Schwellwertprüfung und Zuarbeit zur Folgenabschätzung, Verträge mit Dienstleistern, Datenminimierung bis aufs einzelne Feld, Pseudonymisierung und lokale Modelle kenne ich nicht vom Papier, sondern aus dem laufenden System.
Mein Fachwissen nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO ist entlang aller Aufgaben des Datenschutzbeauftragten belegt, mit Gesetzestexten, Leitlinien der Aufsichtsbehörden und Rechtsprechung. Den Nachweis bekommst du schwarz auf weiß für deine Akte, falls die Behörde fragt.
Entweder ich baue, oder ich prüfe. Nie beides.
Wer ein System selbst gebaut hat, kann es nicht unabhängig beurteilen.
Dann bin ich dein Umsetzer. Dein Datenschutzbeauftragter kann ich dann nicht sein.
Dann bin ich dein Datenschutzbeauftragter und baue bei dir nichts.
Deshalb übernehme ich das Amt nicht bei Betrieben, deren KI-Lösungen ich plane oder baue, und vermeide so den Interessenkonflikt, den Art. 38 Abs. 6 DSGVO ausschließt. Und wer baut dann? Du selbst oder ein Dienstleister deiner Wahl. Ich sage dir, worauf du achten solltest, und schaue mir das Ergebnis an, bevor es live geht.
Du arbeitest schon mit mir? Dann ändert sich für dich nichts. Die Datenschutzarbeit in deinem Projekt und unser Auftragsverarbeitungsvertrag gelten wie vereinbart. Dein Datenschutzbeauftragter kann ich nicht werden, und genau das schützt dich.
Alles per Video. Vor Ort nur, wenn wir es gesondert vereinbaren.
Zuerst klären wir, ob du einen Datenschutzbeauftragten brauchst. Die Antwort bekommst du danach schriftlich, mit Fundstelle.
Vertrag und Benennungsurkunde. Du meldest mich mit meiner Ausfüllhilfe bei der Aufsichtsbehörde und nimmst meine Kontaktdaten in deine Datenschutzerklärung auf.
Du schickst die Unterlagen nach Checkliste, wir führen ein Bestandsgespräch. Am Ende steht ein Bericht mit höchstens fünf Maßnahmen für die nächsten 90 Tage.
Fragen per Mail, neue Vorhaben über das Kurzformular, zwei Statusgespräche, eine Schulung für dein Team.
Ich prüfe den Stand und berichte deiner Geschäftsführung, was erledigt ist und was noch offen ist.
Feste Monatspreise, gestaffelt nach der Zahl deiner Beschäftigten. Dazu einmalig die Startprüfung.
Für Betriebe, die ihren Datenschutz sauber aufstellen wollen.
149 € im Monat
Startprüfung einmalig 490 €
Wenn du KI einsetzt
Für Betriebe, bei denen KI oder Automatisierung mit Kundendaten arbeitet.
229 € im Monat
Startprüfung einmalig 690 €
Nur wenn du es beauftragst: Begleitung einer Datenschutz-Folgenabschätzung 890 € · jede weitere Vorhabenbewertung 290 € · Zuarbeit 150 € je Stunde.
Laufzeit: 12 oder 24 Monate, nichts verlängert sich von selbst. Bei jährlicher Zahlung im Voraus sparst du 5 %, im zweiten Jahr einer 24-monatigen Laufzeit weitere 5 %. Über 50 Beschäftigte gibt es ein Einzelangebot.
Alle Beträge sind Endbeträge. Preisstand: 24. September 2026
Verantwortlich für den Datenschutz bleibt dein Betrieb, das kann kein Datenschutzbeauftragter übernehmen. Deine Datenschutzerklärung und deine Verträge mit Dienstleistern prüfe ich und sage dir, was fehlt. Entwerfen, verhandeln und dich in einem Verfahren vertreten gehört nicht zu meinem Amt. Eine Folgenabschätzung schreibst du selbst, ich begleite dich dabei.
Nein. Ich berate dich und berichte deiner Geschäftsführung. Eine Pflicht, dich anzuzeigen, habe ich nicht.
Nein. Ich prüfe anhand von Unterlagen, im Gespräch und per Bildschirmfreigabe, bei der dein Team klickt und ich zuschaue. Passwörter oder Zugangsdaten brauche ich nicht.
Dann sage ich dir das im Erstgespräch und schriftlich. Du kannst trotzdem freiwillig benennen, musst aber nicht.
12 oder 24 Monate, nach deiner Wahl. Der Vertrag endet dann von selbst, es gibt keine automatische Verlängerung.
Die Zusammenarbeit läuft per Video. Einen Termin vor Ort vereinbaren wir gesondert, wenn er nötig ist.
Ein Videocall, kostenlos und unverbindlich. Danach weißt du, ob du benennen musst und wo deine KI-Abläufe stehen.
Der Termin läuft über meinen eigenen Server, nicht über einen fremden Buchungsdienst.